Wir messen den Erfolg unserer Arbeit unter drei verschiedenen Gesichtspunkten: der Klientenzufriedenheit mit unseren Maßnahmen, dem kurzfristigen Erfolg über das Bestehen der MPU und dem langfristigen Erfolg über die Messung der so genannten Legalbewährung mittels stichprobenhafter Überprüfung im Flensburger Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA).
Die Erfolgsbilanz unserer drei Kriterien stellt sich im Überblick folgendermaßen dar:
Klientenzufriedenheit: Sehr zufrieden/zufrieden | 93.0% |
Prozentsatz positiver MPU-Gutachten | 96.7% |
Legalbewährung, erhoben beim KBA, 147 Klientinnen und Klienten | 97.3% |
Klientenzufriedenheit
Jeder Klient erhält am Ende seiner individuellen Maßnahme einen Fragebogen mit elf Fragen zur subjektiven Erfolgseinschätzung.
Bei den Fragen 1 bis 9 soll auf einer fünfstufigen Skala z. B. von „gar nicht“ (-2), bis „sehr“ (+2) mit den Zwischenstufen (-1 / 0 / +1) der jeweils zutreffende Wert angegeben werden.
In der nachfolgenden Tabelle ist der Wortlaut der einzelnen Fragen wiedergegeben. Gleichfalls ist das Ergebnis einer Auswertung aller zurückgesandten Fragebögen im Zeitraum von Mai 2015 bis Mai 2017 zu sehen. Unter jedem Skalenwert ist die Zahl der Nennungen in Prozent angegeben.
(In der letzten Spalte rechts steht (kursiv gedruckt) die Summe von +1 und +2; in Prozent.)
Man kann an den obigen Zahlen sehen, dass die Klienten eine überwiegend positive Bewertung darüber abgegeben haben, was ihnen die Verkehrstherapien bei uns gebracht haben. Die niedrigen Werte (-2 / -1 / 0) sind relativ selten angekreuzt worden.
Wenn man die beiden positiven Skalenwerte (+1 und +2) für alle neun Fragen zusammenzählt, erhält man Werte zwischen 82,9% und 98,7 %. Der durchschnittliche Prozentwert dieser Skalenwerte beträgt über alle neun Items hinweg 93,0 %.
Der höchste Zufriedenheitswert ist in Frage 9, wie zufrieden die Klienten insgesamt mit der PRO NON-Therapie waren, zu sehen. 98,7 % aller Klienten, die den Fragebogen abgegeben haben, waren damit zufrieden, bis sehr zufrieden.
Bei den Fragen Nr. 10 und Nr. 11 ist den Klienten die Möglichkeit gegeben, selbst Stichworte oder Sätze aufschreiben.
In der Auswertung des Zeitraums von Mai 2015 bis Mai 2017 wurden folgende Antworten auf diese offenen Fragen gegeben:
zu Frage 10: „Was hat Ihnen vor allem geholfen ?“
Bei den meisten Antworten wurde immer wieder angegeben, dass die therapeutischen Einzelgespräche sehr wichtig waren; sie wurden als sehr offen und vertraulich von den Klienten geschätzt.Sehr häufig positiv erwähnt wurde auch, dass in den Gesprächen den Dingen auf den Grund gegangen wurde, die Zusammenhänge zwischen dem Fehlverhalten und der eigenen Lebensgeschichte klar wurden, die Gefühle dabei entscheidender Inhalt der Therapie waren. Durchgängig wurde in den Antworten die Person der/des Therapeutin/en gelobt, insbesondere das fachliche Können und die menschliche Art.
zu Frage 11: „Was hätten Sie sich noch gewünscht ?“
Ca. ein Drittel der befragten Klienten hat hierzu Angaben gemacht. In fast allen Fragebögen wurde dabei nur angegeben, dass nichts weiter gewünscht wurde. Als Einzelwunsch wurde z.B. dreimal angegeben, dass Kaffee bereit stehen sollte (!).
Insgesamt kann man auf Grundlage der ausgewerteten Angaben der Klienten sagen, dass wir als PRO∙NON-Praxen weiterhin (wie schon seit vielen Jahren) im Urteil der Klienten eine gute Qualität unserer Arbeit bereitstellen.
Der Klientenzufriedenheits-Bogen bleibt eine wichtige Grundlage für uns, mit der wir durch Rückmeldungen der Klienten eine fortgesetzte Kontrolle über unsere Therapiearbeit zur Aufrechterhaltung unserer Qualitätsmaßstäbe haben.
MPU-Erfolg
Wir bitten jeden Klienten nach Abschluss seiner Maßnahme, uns eine Rückmeldung darüber zu geben, ob das Erarbeitete den Gutachter überzeugt hat. Somit können wir beziffern, welchen MPU-Erfolg unsere Klienten haben.
Von 2010 bis 2016 ergaben sich dabei folgende Prozentwerte:
2010: 96 %
2011: 95 %
2012: 96 %
2013: 96 %
2014: 95 %
2015/16: 97 %
Die Ergebnisse entsprechen unserem Anspruch einer erfolgreichen Arbeit.
Die Legalbewährung
Einen besonderen Stellenwert als Kennzahl für eine gelungene Qualitätspolitik hat die so genannte „Legalbewährung“: Das ist der Prozentsatz der Klientinnen und Klienten, die in einem bestimmten Bewährungszeitraum nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rückfallfrei fahren.
Als Ergebnis einer Erhebung im Jahre 2005 zeigte sich, dass die Rückfallhäufigkeit des PRO·NON-Klientels bei nur ca. 3 % bei einem Bewährungszeitraum von 5 bis 10 Jahren liegt.
PRO·NON e.V. wird auch in Zukunft alles daran setzen, die erreichte Qualität aufrechtzuerhalten und somit zufriedene Kunden zu hinterlassen, die sich zudem im Straßenverkehr bewähren.