Wann muss ich zur MPU?
Das Straßenverkehrsamt wird bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU anordnen, wenn
- bei einer Alkoholfahrt mindestens 1,6 ‰ gemessen wurden,
- mehrere Alkoholfahrten, auch mit weniger Promille, vorliegen,
- eine Fahrradfahrt mit mindestens 1,6 ‰ entdeckt wurde oder
- sonstige Umstände nach einer Alkoholfahrt Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen, wie z.B. ein schwerer Unfall.
Wann muss ich zur MPU?
Sie werden zum Ablegen einer MPU aufgefordert, wenn
- bei Ihnen ein THC-Wert von wenigstens 1 ng/ml gemessen wurde,
- der Konsum von anderen „härteren“ Drogen festgestellt wurde,
- Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, etwa durch einen Handel mit Drogen oder
- sonstige Umstände zutreffen, die Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen lassen, wenn z. B. Utensilien zum Drogenkonsum bei einer Kontrolle gefunden wurden.
Wann muss ich zur MPU?
Sie werden zum Ablegen einer MPU aufgefordert, wenn
- bei Ihnen acht oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sind,
- Sie massive Gesetzesverstöße auch außerhalb des Straßenverkehrs begangen haben oder
- in einem Gerichtsverfahren der Richter den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet hat.