Wann muss ich zur MPU?

Sie werden zum Ablegen einer  MPU aufgefordert, wenn

  • bei Ihnen ein THC-Wert von wenigstens 1 ng/ml gemessen wurde,
  • der Konsum von anderen „härteren“ Drogen festgestellt wurde,
  • Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, etwa durch einen Handel mit Drogen oder
  • sonstige Umstände zutreffen, die Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen lassen, wenn z. B. Utensilien zum Drogenkonsum bei einer Kontrolle gefunden wurden.

 
Was wird dort gemacht?

Die MPU hat vier Bestandteile:

  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologisches Gespräch
  • Reaktions- und Wahrnehmungstest
  • Fragebogen

Es geht insgesamt um die Fragen, inwieweit Sie sich mit Ihrem Drogenkonsum auseinandergesetzt haben, welche Konsequenzen Sie gezogen haben, ob Beeinträchtigungen sichtbar sind und ob angenommen werden muss, dass in Zukunft ein fortgesetzter  Drogenkonsum wahrscheinlich ist.


Muss ich mich vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ohne Vorbereitung ist die Wahrscheinlichkeit ein positives Gutachten zu bekommen sehr gering. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst früh eine Vorbereitung zu beginnen, um die Sperrfrist sinnvoll zu nutzen. Insbesondere sollte frühzeitig geklärt werden, welcher Abstinenznachweis erforderlich ist.


Wie sieht eine Vorbereitung bei PRO•NON aus?

In einem Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine verkehrspsychologische Therapie notwendig ist, die voraussichtliche Dauer und auch, ob z.B. ein Abstinenznachweis erforderlich ist. Es finden ausschließlich Einzelgespräche statt, so dass der Ablauf ganz auf den Einzelfall abgestimmt werden kann. Die üblichen Themen sind:

  • Informationen zum Thema BTM
  • Vorgeschichte
  • Persönliche Hintergründe des Drogenkonsums
  • Konsequenzen


Muss ich einen Abstinenznachweis haben?

Bei Drogenauffälligkeiten ist in jedem Fall ein Abstinenznachweis erforderlich. Die notwendige Abstinenzdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Bei ausschließlichem Cannabiskonsum kann im Einzelfall ein halbes Jahr ausreichen. Mit der Abstinenz und ihrem Nachweis sollte man möglichst früh beginnen, um Zeit zu sparen. Der Nachweis kann über Haaranalysen oder Urintests geführt werden. Im Erstgespräch bei uns wird versucht eine Einschätzung vorzunehmen, was erforderlich ist. Manchmal muss dazu aber erst die Vorgeschichte besprochen sein.

Bei Drogenabhängigkeit gilt auch die Forderung nach Alkoholabstinenz, die dann zusätzlich nachgewiesen werden muss.